Wir werden immer älter - und das ist erfreulich. Damit verbunden ist leider auch die Möglichkeit, im Laufe des Lebens zeitweise oder lebenslang ein Pflegefall zu werden. Durch einen Unfall oder eine Erkrankung können bereits Kinder und junge Personen Pflegeleistungen benötigen.
Um die Kosten bei Pflege zu finanzieren, wurde die gesetzliche Pflegeversicherung am 1. Januar 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Es gilt eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten. Alle, die gesetzlich krankenversichert sind, sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Privat Krankenversicherte und Beihilfeberechtigte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen.