Erläuterungen zu steuerlichen Dokumenten

Beachten Sie, dass Dokumente für einen Zeitraum von max. 10 Jahren rückwirkend angefordert werden können.

Steuerbescheinigung
Sobald Kapitalertragssteuer (größer 1 €) abgeführt wurde, wird automatisch eine Steuerbescheinigung pro Kundennummer und Kalenderjahr erstellt und versandt (z.B. in das ePostfach).

Bei Verlust einer Steuerbescheinigung kann eine Zweitschrift gegen ein Entgelt (siehe Preis- und Konditionenverzeichnis) erstellt werden.

Bei Steuerbescheinigungen wird keine Untergliederung pro Konto vorgenommen. Hierfür ist eine Erträgnisaufstellung anzufordern.

Erträgnisaufstellung

Hierbei handelt es sich um eine detaillierte Aufstellung der Erträge aller Konten einer Kundennummer mit Ausweisung der Besteuerung.

Eine Erträgnisaufstellung wird nur auf Anforderung gegen ein Entgelt (siehe Preis- und Konditionenverzeichnis) erstellt.

Für Kunden mit einem ausreichenden Freistellungsauftrag bei der BBBank und abgeführten Kapitalertragssteuern bei anderen Kreditinstituten empfiehlt sich die Ausstellung einer Erträgnisaufstellung als Nachweis beim Finanzamt. Alternativ hierzu kann man die Kontoauszüge mit entsprechenden Zinszahlungen einreichen.
 

Nullsteuerbescheinigung
Eine Nullsteuerbescheinigung kann erstellt werden, wenn die angefallene Kapitalertragsteuer pro Kunde und Kalenderjahr weniger als 1 € betrug.

Eine Nullsteuerbescheinigung wird nur auf Anforderung gegen ein Entgelt (siehe Preis- und Konditionenverzeichnis) erstellt.
 

Keine-Erträge-Bestätigung
Hierbei handelt es sich um eine Bestätigung für Kunden, die keine Erträge in einem Kalenderjahr erzielt haben.

Diese Bestätigung wird nur auf Anforderung erstellt.

Erläuterung zu Freistellungsaufträgen

Definition
Ein Freistellungsauftrag (FSA) ist in Deutschland
• ein Dokument, mit dem ein Steuerpflichtiger ein Kreditinstitut anweist, von seinen
Kapitalerträgen keinen Kapitalertragsteuerabzug bis zur Höhe des gestellten Freibetrages
vorzunehmen (§ 44a EStG),
• eine Methode, den Sparer-Pauschbetrag bereits im laufenden Jahr bei Besteuerung der
Kapitalerträge zu berücksichtigen.

Freibetrag ab 01.01.2023:
• 1.000 EUR für Alleinstehende
• 2.000 EUR für Verheiratete
• 0 EUR bei ehegattenübergreifender Verlustverrechnung

Dieser kann auf mehrere Institute aufgeteilt werden, darf die Gesamtsumme aber nicht überschreiten.

Besteuerung
25% Abgeltungssteuer sowie ggf. Kirchensteuer

Erteilung / Änderung
Die Steueridentifikationsnummer (kurz Steuer-ID) muss angegeben werden.
Bei Reduzierung des FSA ist zu prüfen, ob dies aufgrund angefallener Zinserträge möglich ist.

NV Bescheinigung
Hinweis: Separat als Vorgang einzupflegen, nicht als Freistellungsauftrag!

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) ist in Deutschland ein Dokument, mit dem das Finanzamt bescheinigt, dass für die im Dokument genannte natürliche oder juristische Person voraussichtlich keine Einkommensteuer-/Körperschaftsteuer entstehen wird. Auf Grund dieser NV-Bescheinigung darf die auszahlende Stelle auf die Einbehaltung von Kapitalertragsteuer verzichten.

Unterschrift

Grundsätzlich benötigen wir für Änderungen wie auch für Neuanlagen eine Unterschrift vom
Kunden. Bei gemeinsam veranlagten Eheleuten ist die Unterschrift des Ehepartners erforderlich.
Bei Minderjährigen sind die Unterschriften aller gesetzlicher Vertreter notwendig.

Hat der Kunde einen aktiven VR-NetKey, kann die Verwaltung des Freistellungsauftrages auch von
einer Person alleine fallabschließend im OnlineBanking vorgenommen werden.