Beachten Sie, dass Dokumente für einen Zeitraum von max. 10 Jahren rückwirkend angefordert werden können.
Steuerbescheinigung
Sobald Kapitalertragssteuer (größer 1 €) abgeführt wurde, wird automatisch eine Steuerbescheinigung pro Kundennummer und Kalenderjahr erstellt und versandt (z.B. in das ePostfach).
Bei Verlust einer Steuerbescheinigung kann eine Zweitschrift gegen ein Entgelt (siehe Preis- und Konditionenverzeichnis) erstellt werden.
Bei Steuerbescheinigungen wird keine Untergliederung pro Konto vorgenommen. Hierfür ist eine Erträgnisaufstellung anzufordern.
Erträgnisaufstellung
Hierbei handelt es sich um eine detaillierte Aufstellung der Erträge aller Konten einer Kundennummer mit Ausweisung der Besteuerung.
Eine Erträgnisaufstellung wird nur auf Anforderung gegen ein Entgelt (siehe Preis- und Konditionenverzeichnis) erstellt.
Für Kunden mit einem ausreichenden Freistellungsauftrag bei der BBBank und abgeführten Kapitalertragssteuern bei anderen Kreditinstituten empfiehlt sich die Ausstellung einer Erträgnisaufstellung als Nachweis beim Finanzamt. Alternativ hierzu kann man die Kontoauszüge mit entsprechenden Zinszahlungen einreichen.
Nullsteuerbescheinigung
Eine Nullsteuerbescheinigung kann erstellt werden, wenn die angefallene Kapitalertragsteuer pro Kunde und Kalenderjahr weniger als 1 € betrug.
Eine Nullsteuerbescheinigung wird nur auf Anforderung gegen ein Entgelt (siehe Preis- und Konditionenverzeichnis) erstellt.
Keine-Erträge-Bestätigung
Hierbei handelt es sich um eine Bestätigung für Kunden, die keine Erträge in einem Kalenderjahr erzielt haben.
Diese Bestätigung wird nur auf Anforderung erstellt.