Häufige Fragen zur Entgeltaufstellung

Von welchen Konten kann ich eine Entgeltaufstellung beantragen?

Sie können eine Entgeltaufstellung von folgenden Konten beantragen: Basiskonto, Pfändungsschutz Konto, BBBank Gehaltskonto, BBBank Bezügekonto, BBBank junges Konto, BBBank junges Bezüge Konto, Debeka Gehaltskonto, Debeka Bezügekonto, Junges Debeka Konto, Junges Debeka Bezügekonto, Zusatzkonto.

Wo kann ich eine Entgeltaufstellung beantragen?

Ihr Entgeltaufstellung können Sie unter folgendem Link beantragen: www.bbbank.de/entgeltaufstellung

Wo finde ich meine Kontobezeichnung?

Ihre Kontobezeichnung befindet sich auf Ihrem Kontoauszug. 

 

Seit wann gibt es die durch die EU vorgegebene Entgeltaufstellung?

Die Entgeltaufstellung gibt es seit 31. Oktober 2018.

 

Wie schnell erhalte ich eine Entgeltaufstellung?

In der Regel erhalten Sie Ihre Entgeltaufstellung nach zwei Wochen.

 

Wie viel kostet eine Entgeltaufstellung?

Die Entgeltaufstellung ist kostenfrei.

Was beinhaltet die Entgeltaufstellung?

Die Entgeltaufstellung beinhaltet eine Übersicht der bezahlten Entgelte aus dem angeforderten Zeitraum.

Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert die Entgeltaufstellung?

Gemäß §§10 bis 13 Zahlungskontengesetz (ZKG) muss ein Zahlungsdienstleister einem Verbraucher mindestens einmal pro Jahr eine Entgeltaufstellung zur Verfügung stellen.

 

Wie erhalte ich die Entgeltaufstellung?

Die angeforderten Unterlagen erhalten Sie innerhalb von zwei Wochen auf dem mit Ihnen vereinbarten Kommunikationsweg (per Post bzw. in Ihr elektronisches Postfach).