- Individuelle Kennung zur Identifizierung
Jeder Lastschrifteinreicher (Zahlungsempfänger) besitzt eine individuelle Kennung zur Identifizierung, die sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer.
- Mandat
Die Rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften ist das Mandat, dass die Zustimmung des Zahlers gegenüber dem Zahlungsempfänger zum Einzug fälliger Forderungen mittels Lastschrift und die Weisung an seinen Zahlungsdienstleister (Zahlstelle) zur Einlösung durch Belastung seines Zahlungskontos enthält. Die Mandate werden beim Zahlungsempfänger und beim Zahler aufbewahrt. Die bisherigen Einzugsermächtigungen können als SEPA-Basis-Lastschrift Mandat unter bestimmten Bedingungen genutzt werden.
- Vorgegebene Mandatstext:
Jedes Lastschriftmandat hat einen vorgegebenen Mandatstext.
- Der Kontoinhaber ermächtigt den Zahlungsempfänger, Zahlungen von seinem Konto
mittels einer SEPA-Basis-Lastschrift einzuziehen.
- Der Kontoinhaber weist seine Bank an, die gezogenen Lastschriften einzulösen.
- Name des Empfängers
- Gläubiger-Identifikationsnummer des Empfängers
- Angabe, ob es eine einmalige oder eine wiederkehrende Zahlung ist
- Name des Zahlungspflichtigen
- Name der Bank des Zahlungspflichtigen
- IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen
- Mandatsreferenz
Jedes Mandat erhält eine Nummer die vom Zahlungsempfänger zugeordnet wird (z.B. Rechnungsnummer oder Kundennummer). Diese Mandatsreferenz ermöglicht dem Zahler den Abgleich von Belastungen auf seinem Girokonto.
- Informationspflicht des Zahlungsempfängers
Der Zahlungsempfänger muss vor dem ersten Zahlungseinzug, den Zahler über die Höhe der Lastschrift und den Einzugstermin informieren (z. B. anhand einer Rechnung mit Fälligkeitsangabe).