SEPA-Lastschriftmandat

Als Zahlungspflichtiger erhalten Sie von Ihrem Zahlungsempfänger ein entsprechendes Lastschriftmandatsformular, welches Sie unterschreiben und an den Zahlungsempfänger zurücksenden müssen. Ein Durchschlag ist für Ihre Unterlagen bestimmt. Die BBBank benötigt keine Mandatskopie.

Als Zahlungspflichtiger müssen Sie folgenden Angaben auf dem SEPA-Basis-Lastschriftmandat angeben:

  • Name und Anschrift des Kontoinhabers
  • IBAN und BIC
  • Unterschrift und Unterschriftsdatum 


Jedes SEPA-Lastschriftmandat besteht aus einem einheitlichen Autorisierungstext und bestimmten Angaben, die der Zahlungsempfänger und Sie als Zahlungspflichtiger angeben müssen. Es ermächtigt den Zahlungsempfänger, Beträge in Euro von Ihrem Girokonto mittels SEPA-Basis-Lastschrift einzuziehen und autorisiert gleichzeitig gegenüber Ihrer Bank, SEPA-Basis-Lastschriften einzulösen.

 

Als Zahlungsempfänger müssen Sie folgenden Angaben auf dem SEPA-Basis-Lastschriftmandat mitteilen:

  • Name und Adresse des Zahlungsempfängers
  • Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers
  • Mandatsreferenz (z. B. Rechnungsnummer oder Kundennummer). Diese Mandatsreferenz
    ermöglicht dem Zahler den Abgleich von Belastungen auf seinem Girokonto.
  • Kennzeichnung einer einmalige Zahlung oder wiederkehrende Zahlungen 


Über die Autorisierungsdaten hinaus kann ein Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten (z. B. die Informationspflicht des Zahlungsempfängers über die Höhe der Lastschrift und den Einzugstermin).

Innerhalb von 8 Wochen nach Belastung kann die autorisierte SEPA-Basis-Lastschrift ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden.

Die bisherigen Einzugsermächtigungen können als SEPA-Basis-Lastschrift Mandat unter bestimmten Bedingungen umgedeutet werden.