Bisherige Einzugsermächtigungen – sofern sie originalschriftlich vorliegen und vor dem 1. Februar 2014 ausgestellt wurden - können für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.
Die Lastschrifteinreicher müssen die Zahler über den Wechsel auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren informieren unter Nennung folgender Angaben:
- Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer
- Angabe der jeweiligen Mandatsreferenznummer
- Datum des Wechsel auf SEPA-Basis-Lastschriftverfahren
Diese neuen Kennungen identifizieren einen Lastschriftvertrag eindeutig.
Abbuchungsauftragsverfahren
Das Abbuchungsverfahren ist seit Februar 2014 auf Grund gesetzlicher Vorgaben der Europäischen Union eingestellt worden. Abbuchungsverfahren können, im Gegensatz zu Einzugsermächtigungen, nicht als Lastschriftmandate eines anderen SEPA-Lastschriftverfahrens überführt werden.