Bei den neuen europäischen SEPA-Lastschriftverfahren müssen Zahlungsempfänger genau zu identifizieren sein, deshalb erhalten diese eine Kennnummer. Diese Kennnummer heißt "Gläubiger-Identifikationsnummer" (CI – Creditor Identifier).
Diese ist zwingend erforderlich und muss vom Kontoinhaber (Zahlungsempfänger) auf der Homepage der Deutschen Bundesbank beantragt werden.