Gläubiger-Identifikationsnummer

Bei den neuen europäischen SEPA-Lastschriftverfahren müssen Zahlungsempfänger genau zu identifizieren sein, deshalb erhalten diese eine Kennnummer. Diese Kennnummer heißt "Gläubiger-Identifikationsnummer" (CI – Creditor Identifier).

Diese ist zwingend erforderlich und muss vom Kontoinhaber (Zahlungsempfänger) auf der Homepage der Deutschen Bundesbank beantragt werden.

Aufbau der Gläubiger-Identifikationsnummer

Erläuterung Aufbau Gläubiger-Identifikationsnummer

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